(1) Die Organe des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation haben ihre vorgesetzten und nachgeordneten Organe über alle bedeutsamen dienstlichen Wahrnehmungen in Kenntnis zu setzen.
(2) Bei der Besorgung von Angelegenheiten, die auch den Aufgabenbereich anderer Abteilungen betreffen, hat die federführende Abteilung in zweckentsprechender Weise (z.B. Besprechungen, schriftliche Stellungnahme, Übermittlung von Entwürfen oder Abschriften) Verbindung zu den mitbetroffenen Abteilungen herzustellen. Federführend ist jene Abteilung, in deren Aufgabenbereich die Angelegenheit in der Hauptsache fällt. In Zweifelsfällen hat der Leiter zu entscheiden, in wessen Aufgabenbereich eine Angelegenheit in der Hauptsache fällt.
§ 7 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 7 Ausbildungsphase
…§ 7. (1) Landesvertragslehrpersonen, die die Voraussetzungen für die Zuordnung in die Entlohnungsgruppe pd gemäß § 3 Abs. 2b , Abs. 3 oder Abs. …
§ 4 Dienstvertrag
…denen die Induktionsphase ( § 5 ) absolviert wird, und im Fall des § 3 Abs. 11 auf die Zeit der Ausbildungsphase ( § 7 ) befristet. (3) § 4 Abs. 4 VBG ist nicht anzuwenden. Übersteigt die Dauer eines oder mehrerer mit einer Landesvertragslehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf…
§ 12 Ferien und Urlaub, Pflegefreistellung, Karenzurlaub, Dienstfreistellung mit einem Gemeindemandat
…Bei der Anwendung des § 29f Abs. 6 VBG tritt an die Stelle des Kalenderjahres das Schuljahr. 5. § 29f Abs. 7 und 8 VBG sind nicht anzuwenden. (7) Eine Landesvertragslehrperson, die zur Bildungsdirektorin oder zum Bildungsdirektor gemäß § 7 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von…
§ 18 Entgelt
…Euro 1 3 636,4 2 4 138,2 3 4 641,2 4 5 144,3 5 5 647,6 6 6 150,9 7 6 461,6 (1a) Einer Landesvertragslehrperson, der eine Freistellung gemäß § 8 Abs. 6a gewährt wird, gebührt für das Schuljahr das Entgelt, das…
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