Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2025, LGBl.Nr. 94/2024, in der Fassung LGBl.Nr. 24/2025, außer Kraft.
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