§ 10 § 10 Pflegetag — LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2026
Rückverweise
Als Pflegetag gilt jeder Tag eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt. Ein Pflegetag dauert von 0:00 bis 24:00 Uhr.
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