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Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 94/2012, wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Altstoffsammelzentrum Mittleres Rheintal – ASZ Mittleres Rheintal wird genehmigt.
Anhänge
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