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Vorarlberg
Verordnungen
Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Aufhebung
§ 2
§ 2 § 2Außerkrafttreten
In Kraft bis 02. Januar 2026
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§ 2 § 2Außerkrafttreten — Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Aufhebung
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Diese Verordnung tritt am 2. Jänner 2026 außer Kraft.
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