LandesrechtVorarlbergVerordnungenZulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems

In Kraft seit 21. Oktober 2025
Up-to-date