LandesrechtVorarlbergVerordnungenZulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn § 1

§ 1§ 1Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum

In Kraft bis 31. März 2031
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