§ 3 § 3Pflegegebühr Hospiz am See — LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2025
(1) Die Pflegegebühr der allgemeinen Pflegeklasse für einen Tag im privaten gemeinnützigen Hospiz am See wird mit Euro € 964,09 festgesetzt.
(2) In diesem Tarif ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
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