Den Gemeindebediensteten wird für den Gehalt bzw. Gehaltsteil, einschließlich der zur Anwendung kommenden Teuerungszulagen und besonderen Zulagen, welcher unter der Betragsgrenze von 5.714,29 Euro liegt, eine Teuerungszulage im Ausmaß von 3,5 % gewährt. Sofern durch diese prozentuelle Erhöhung der Betrag von 100 Euro unterschritten wird, wird anstelle der prozentuellen Erhöhung ein einheitlicher Betrag im Ausmaß von 100 Euro gewährt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise