LandesrechtVorarlbergVerordnungenGeschäftsordnung des Amtes der Landesregierung2. Abschnitt Führung § 3 Vorstand des Amtes der Landesregierung§ 9

§ 9§ 9 Fachbereichsleiter oder Fachbereichsleiterin in einer nachgeordneten Amtsstelle, Leiter oder Leiterin weiterer Organisationseinheiten in einer nachgeordneten Amtsstelle

In Kraft seit 01. Januar 2025
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