LandesrechtVorarlbergVerordnungenGeschäftsordnung des Amtes der Landesregierung2. Abschnitt Führung § 3 Vorstand des Amtes der Landesregierung§ 7

§ 7§ 7 Fachbereichsleiter oder Fachbereichsleiterin in einer Abteilung, Leiter oder Leiterin weiterer Organisationseinheiten in einer Abteilung

In Kraft seit 01. Januar 2025
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