LandesrechtVorarlbergVerordnungenEinreihungsplan für Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der Gemeinden

Einreihungsplan für Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der Gemeinden

In Kraft seit 01. November 2024
Up-to-date

§ 1 § 1

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

§ 2 § 2

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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