Vorwort
§ 1 § 1
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
§ 2 § 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.
Anl. 1
Anhänge
AnlagePDF