Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 89/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 89/2025
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