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Vorarlberg
Verordnungen
Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“
§ 8
§ 8 § 8Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2024
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§ 8 § 8Inkrafttreten — Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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