LandesrechtVorarlbergVerordnungenHöhe des Kostenersatzes an die Gemeinden für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz

Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz

In Kraft seit 04. Juni 2024
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Bauschbetrag für den Ersatz der Kosten, die den Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbänden) aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen, wird ab dem Jahr 2023 mit 46,22 Euro für jedes begonnene Hundert der am Ende des jeweiligen Rechnungsjahres in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.

§ 2 § 2

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, LGBl.Nr. 25/2021, außer Kraft.