Den Landesbediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 9,15 % gewährt. Sofern durch die prozentuelle Erhöhung des Gehalts der Betrag von 192,00 Euro unterschritten wird, wird der Gehalt anstelle der prozentuellen Erhöhung durch einen einheitlichen Betrag im Ausmaß von 192,00 Euro angepasst.
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