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Auf Grund des § 93 Abs. 11 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 34/2018 und Nr. 4/2022, iVm § 4 Abs. 4 der Gemeindeverbandsverordnung, LGBl.Nr. 47/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 31/2019, wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt. Die Auflösung des Gemeindeverbandes wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 wirksam.
Anhänge
AnlagePDF