Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
Vorwort
§ 1 § 1 Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:
Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate
Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate
Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate
Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate
§ 2 § 2 Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.