LandesrechtVorarlbergVerordnungenFestsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

In Kraft seit 06. Oktober 2023
Up-to-date

§ 1 § 1 Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:

Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate

Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate

Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate

Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate

§ 2 § 2 Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.