LandesrechtVorarlbergVerordnungenMonatliche Sonderzulage zum Zweck der vorübergehenden Entgelterhöhung für Landesbedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2022 § 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date

Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Jänner 2022 in Kraft.

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