§ 3 § 3 — Gemeindebedienstete, Teuerungszulage
Rückverweise
Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse werden nur insoweit erhöht, als dies mit der Obergrenze nach § 775 Abs. 7 ASVG in der Fassung BGBl. I Nr. 176/2022 vereinbar ist.
…Erlegers zu seinen Gunsten mit Zustimmung aller Erlagsgegner, über schriftlichen einverständlichen Antrag aller Erlagsgegner oder aufgrund einer auf Ausfolgung lautenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ausgefolgt werde. [3] Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Ersterlagsgegnerin jeweils nicht Folge und ließ den Revisionsrekurs zu. [4] Zwar sei nur die Ersterlagsgegnerin Vermieterin und Gläubigerin der…