LandesrechtVorarlbergVerordnungenZulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

In Kraft seit 12. November 2021
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