Vorwort
§ 1 § 1
Für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
§ 2 § 2
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
§ 3 § 3*)
(1) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, tritt am 1. September 2021 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über eine Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau, BDVBl. Nr. 08/2024, tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
*) Fassung BDVBl.Nr. 8/2024
Anlage
Anl. 1
Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige, Fachrichtung Feldgemüsebau
Anhänge
AnlagePDF