Die Verordnung der Bildungsdirektion für Vorarlberg über Lage, bauliche Gestaltung, Einrichtung und Ausstattung öffentlicher Pflichtschulen (Schulbauverordnung), BDVBl. Nr. 8/2020, tritt am 14. September 2020 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über Lage, bauliche Gestaltung, Einrichtung und Ausstattung öffentlicher Pflichtschulen (Schulbauverordnung), LGBl. Nr. 84/2016, außer Kraft.
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