(1) Waschräume und Umkleideräume sind in ausreichender Größe vorzusehen. Sie müssen möglichst nahe an der Sporthalle liegen.
(2) Die Größe der Umkleideräume ist nach der Zahl der Schüler und Schülerinnen zu bemessen. Die Banklänge hat 40 cm je Schüler bzw. Schülerin zu betragen.
(3) Die Bodenfläche des Waschraumes muss mindestens 20 m² betragen und rutschhemmend ausgeführt sein. Im Waschraum sind entsprechend der Zahl der Schüler und Schülerinnen ausreichend Duschen und Handwaschbecken vorzusehen. Der Zentralmischer (Sicherheitsmischer mit 40° C) muss für Schüler und Schülerinnen unzugänglich eingebaut sein.
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