Zweck der Errichtung des Landschaftsschutzgebietes ist es,
a) die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes in seiner weitgehenden Natürlichkeit und einzigartigen geomorphologischen Ausprägung und mit seinen durch langjährige pflegliche Nutzung entstandenen Alp- und Vorsäßgebieten zu erhalten sowie die Biodiversität auch durch die nachhaltige land-, forst- und alpwirtschaftliche Nutzung zu sichern;
b) das Gebiet mit seinem besonderen ästhetischen Reiz als naturnahen Erholungsraum für die Bevölkerung zu erhalten, soweit dies mit dem Schutzzweck nach lit. a vereinbar ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise