Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Schilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Berufskunde:
Vertiefte Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verantwortlichkeiten des Schilehrers (Sorgfaltspflichten); Kenntnisse der FIS-Verhaltensregeln; Kenntnisse über Sicherheitsvorkehrungen in Schigebieten; |
b) Unterrichtslehre:
Vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; weiterführende Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Schilehrers; |
c) Erste Hilfe:
Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schi- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern; Abtransport von Verletzten im organisierten- und im freien Schiraum; |
d) Bewegungslehre:
Allgemeine Bewegungslehre; Kenntnisse der speziellen Bewegungsabläufe beim alpinen Schifahren; Kenntnisse der schitechnischen Grundelemente und deren Wirkung; spezielle Biomechanik beim alpinen Schifahren; |
e) Schnee- und Lawinenkunde:
Kenntnisse über den Schneedeckenaufbau und seiner physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf das Entstehen von Lawinen; Verfahren zur Gefahrenbeurteilung; Verfahren zum Risikomanagement; Erstellung eines Schneeprofils; |
f) Alpinkunde:
Kenntnisse der Wetterkunde und deren Anwendung auf das Schilaufen abseits von gesicherten Pisten; Wissen über die alpinen Gefahren im freien Schiraum, deren Erkennen und Beurteilung; Unfallkunde; |
g) Geländekunde:
Kenntnisse im Kartenlesen; Kenntnisse über Orientierungshilfen in der Natur; |
h) Ausrüstungskunde:
Erweiterte Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung; |
i) Fremdsprache:
Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der einschlägigen Fachausdrücke, in einer Fremdsprache sowie die Vertiefung der Grammatik, um eine ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen zu ermöglichen; |
j) Tourismuskunde:
Kenntnisse über den Wintertourismus im Allgemeinen; Kenntnisse über die infrastrukturellen Einrichtungen im Wintertourismus in Vorarlberg; den Beitrag des Schischulwesens zum örtlichen, regionalen und überregionalen Tourismus; |
k) Naturschutz:
Vertiefte Kenntnisse zum Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim alpinen Schifahren; Kenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften; |
l) Schigeschichte und Geographie:
Kenntnisse der Entwicklung des Schilaufens und des Schilehrerwesens; Kenntnisse der Topographie wichtiger Schigebiete und über deren infrastrukturelle Entwicklung; |
m) Schiunterricht für Kinder und Jugendliche:
Weiterführende Kenntnisse in der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinder- und Jugendunterricht; Organisation und Durchführung des Unterrichts in speziellen Kinderbereichen. |
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