Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Schilehrer-Anwärterprüfung hat folgende Unterrichtsgegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Berufskunde:
Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verantwortlichkeiten des Schilehrers (Sorgfaltspflichten); Kenntnisse der FIS-Verhaltensregeln; |
b) Unterrichtslehre:
Grundkenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Schilehrers; |
c) Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen; Allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter; Abtransport von Verletzten im organisierten Schiraum; |
d) Bewegungslehre:
Grundkenntnisse der allgemeinen Bewegungslehre; Kenntnisse der speziellen Bewegungsabläufe beim alpinen Schifahren; Kenntnisse der schitechnischen Grundelemente und deren Wirkung; Grundprinzipien der Biomechanik; |
e) Alpine Sicherheit:
Kenntnisse der alpinen Gefahren; Grundkenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde; Selbst- und Kameradenhilfe; Kenntnisse des organisierten Rettungseinsatzes; |
f) Ausrüstungskunde:
Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung; |
g) Fremdsprache:
Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Schilehrer-Anwärter ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht; |
h) Tourismuskunde:
Kenntnisse über die schneesportlichen Möglichkeiten und der infrastrukturellen Einrichtungen im Wintertourismus; die Rolle der Schischule und des Schilehrers im Wintertourismus; |
i) Naturschutz:
Bewusstseinsbildung für den Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim alpinen Schifahren; Grundkenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften; |
j) Schiunterricht für Kinder:
Kenntnisse in der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinderschiunterricht; Organisation und Durchführung des Unterrichts in einem speziellen Kinderbereich (Kinderland); Kenntnisse über die sichere Benutzung spezieller technischer Anlagen für den Kinderunterricht z.B. Förderband. |
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