(1) Der Ausbildungskurs zur Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Schischulrecht:
Kenntnisse des Vorarlberger Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen; |
b) Arbeits- und Sozialrecht:
Grundkenntnisse des Arbeits- und Sozialrechtes; |
c) Haftungsrecht:
Grundzüge der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung einer Schneesportlehrertätigkeit; |
d) Steuerrecht:
Grundkenntnisse des Steuerrechtes, insbesondere soweit dieses für die Führung von Schischulen bzw. zur Ausübung der Konzession von Bedeutung ist; |
e) Gesellschaftsrecht:
Kenntnisse des Gesellschaftsrechtes, soweit dieses für die Betriebsorganisation von Schischulen von Bedeutung ist; |
f) Wettbewerbsrecht:
Grundkenntnisse des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb; |
g) Mitarbeiterführung:
Kenntnisse über Einstellung und Einführung neuer Mitarbeiter sowie über deren Motivation und Kontrolle; |
h) Betriebsorganisation von Schischulen:
Managementtechnik für einen erfolgreichen Schischulbetrieb; einschlägige Kenntnisse über die Organisationsstruktur (Aufbau- und Ablauforganisation) einer leistungsfähigen Schischule; |
i) Rechnungswesen:
Kenntnisse über Zahlungsverkehr, Buchführung, Lohnverrechnung, Kalkulation und Finanzierung; |
j) Marketing:
Grundkenntnisse in der Vermarktung des Schischulangebotes durch eine gezielte Handhabung der Marketinginstrumente, wie Preisgestaltung, persönlicher Verkauf, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und dergleichen. |
(2) Beim Ausbildungskurs für konzessionierte Schneesportlehrer entfallen die Unterrichtsgegenstände Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Mitarbeiterführung und Betriebsorganisation der Schischulen.
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