Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Langlauflehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Berufskunde:
Vertiefte Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verantwortlichkeiten des Langlauflehrers (Sorgfaltspflichten); Kenntnisse der FIS-Verhaltensregeln; |
b) Unterrichtslehre:
Vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; Weiterführende Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Langlauflehrers; |
c) Trainingslehre:
Kenntnisse der Vorbereitung und Durchführung des Konditions- und Schneetrainings von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen für das Langlaufen; Kenntnisse über gesunde Ernährung; |
d) Erste Hilfe:
Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Langlauf- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Abtransport von Verletzten im organisierten und im freien Schiraum; |
e) Bewegungslehre:
Kenntnisse der Bewegungsabläufe beim Langlaufen sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern; Kenntnisse der Grundprinzipien der Biomechanik; |
f) Schnee- und Wachskunde:
Kenntnisse über die physikalischen und meteorologischen Bedingungen der Schneedecke in Bezug auf den Langlauf; Kenntnisse der Wachskunde für den Langlauf; |
g) Geländekunde:
Kenntnisse im Kartenlesen; |
h) Ausrüstungskunde:
Kenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Langlaufausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung; |
i) Fremdsprache:
Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der einschlägigen Fachausdrücke, in einer Fremdsprache sowie die Verbesserung der Grammatik, um eine ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen zu ermöglichen; |
j) Tourismuskunde:
Kenntnisse über den Wintertourismus im Allgemeinen und den Beitrag des Schischulwesens zum örtlichen, regionalen und überregionalen Tourismus; Topographie wichtiger Langlaufgebiete des In- und Auslandes; |
k) Naturschutz:
Vertiefte Kenntnisse zum Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim Langlaufen; Kenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften; |
l) Lawinenkunde:
Kenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde, der alpinen Gefahren, der Selbst- und Kameradenhilfe sowie des organisierten Rettungseinsatzes. |
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