LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über Ausbildungskurse und Prüfungen nach dem Schischulgesetz sowie Anerkennungen von Prüfungen und Ausbildungen nach dem Schischulgesetz§ 40

§ 40§ 40Langlauflehrer-Anwärterprüfung

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date