Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Langlauflehrer-Anwärterprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Berufskunde:
Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verhaltensregeln; |
b) Unterrichtslehre:
Grundkenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Langlauflehrers; |
c) Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen; Allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter; Abtransport von Verletzten bei Langlaufunfällen; |
d) Bewegungslehre:
Grundkenntnisse der allgemeinen Bewegungslehre; Kenntnisse der speziellen Bewegungsabläufe beim Langlaufen in der Grundschule; Grundprinzipien der Biomechanik; |
e) Alpine Sicherheit:
Kenntnisse der alpinen Gefahren; Grundkenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde; Selbst- und Kameradenhilfe; Kenntnisse des organisierten Rettungseinsatzes; |
f) Ausrüstungskunde:
Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung; richtige Anwendung von Steig- und Gleitwachsen im Schilanglauf (Wachskunde); |
g) Fremdsprache:
Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Langlauflehrer-Anwärter ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht; |
h) Tourismuskunde:
Kenntnisse über die schisportlichen Möglichkeiten und der infrastrukturellen Einrichtungen im Wintertourismus; die Rolle der Schischule und des Lehrpersonals im Wintertourismus; |
i) Naturschutz:
Bewusstseinsbildung für den Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim Langlaufen; Grundkenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften; |
j) Langlaufunterricht für Kinder:
Kenntnisse in der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinderunterricht. |
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