Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Snowboardführerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
a) Berufskunde:
Kenntnisse des Schischulgesetzes und des Bergführergesetzes und der zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Snowboardführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Snowboardführer; |
b) Erste Hilfe:
Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schi- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern; Abtransport von Verletzten im organisierten- und im freien Schiraum; |
c) Tourenplanung und Tourenführung:
Vorbereitung von Snowboardtouren; Kenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung; psychologische Aspekte der Entscheidungsfindung; |
d) Schnee- und Lawinenkunde:
Kenntnisse der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Schneedeckenaufbau, Lawinenarten, lawinengemäßes Verhalten; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinen; |
e) Alpin- und Gletscherkunde:
Kenntnisse über den Aufbau der Alpen sowie über die daraus sich ergebenden schibergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, die Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; |
f) Wetterkunde und alpine Gefahren:
Kenntnisse der Meteorologie; Einfluss des Wetter- und Witterungsverlaufes auf die Planung und Durchführung von Touren; Kenntnisse über die objektiven und die subjektiven Gefahren der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugemaßnahmen; Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen; |
g) Karten- und Orientierungskunde:
Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; natürliche Orientierungshilfen; Anlegen von Marschskizzen; |
h) Natur- und Umweltkunde:
Bewusstseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Snowboardführer zur Schonung und Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; |
i) Ausrüstungskunde:
Materialkunde der Alpinausrüstung für Snowboardtouren und Schibergsteigen. |
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