LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über Ausbildungskurse und Prüfungen nach dem Schischulgesetz sowie Anerkennungen von Prüfungen und Ausbildungen nach dem Schischulgesetz§ 20

§ 20§ 20Schiführerprüfung

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date