LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über das Abzeichen für konzessionierte Schneesportlehre

Verordnung der Landesregierung über das Abzeichen für konzessionierte Schneesportlehre

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date

§ 1 § 1 Abzeichen

Das Abzeichen für konzessionierte Schneesportlehrer hat dem in der Anlage dargestellten Muster zu entsprechen. In kreisrunder Form mit einem Durchmesser von 90 mm zeigt es auf rotem Hintergrund in der Mitte das Landeswappen, umgeben von einem 9 mm breiten schwarzen Rand. Im oberen Teil des Randes sind die Worte „Konzessionierter Schneesportlehrer“, im unteren die Worte „des Landes Vorarlberg“ anzubringen. Das Abzeichen wird in der Mitte von einem Paar Schi aufsteigend von links nach rechts gekreuzt, wobei die kreisrunde Form von 90 mm nicht überschritten wird.

§ 2 § 2 Anbringen des Abzeichens

Der konzessionierte Schneesportlehrer hat in Ausübung seines Berufes das Abzeichen für konzessionierte Schneesportlehrer gut sichtbar auf seiner Kleidung im Brust- oder Oberarmbereich anzubringen. Das Abzeichen muss aufgebügelt, aufgenäht oder aufgedruckt sein.

§ 3 § 3 Ausgabe des Abzeichens

Das Abzeichen ist über den Vorarlberger Schilehrerverband zu beziehen.

§ 4 § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das Abzeichen für konzessionierte Schilehrer, LGBl.Nr. 6/2013, außer Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage
PDF