Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über die Sprengel der Verwaltungsbezirke, LGBl.Nr. 54/1996, und die Verordnung über die Konzentration von Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden bei einer Bezirkshauptmannschaft, LGBl.Nr. 2/2016, außer Kraft.
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