Codara
Recht
Themen
Über uns
Landesrecht
Vorarlberg
Verordnungen
Verordnung der Landesregierung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebediensteten
§ 3
§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 3 § 3 — Verordnung der Landesregierung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebediensteten
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden