Jede Bewirtschaftung von Böden soll unter Beachtung des Vorsorgeprinzips so erfolgen, dass die natürlichen Eigenschaften der Böden sowie deren standorttypische Funktionsfähigkeit erhalten oder verbessert werden. Dabei sollen insbesondere Bodenverdichtung, Bodenerosion, der Verlust von Humus sowie die Belastung der Böden mit Fremd- und Schadstoffen vermieden werden. Die landwirtschaftliche Bodenbewirtschaftung soll nach den Grundsätzen der guten landwirtschaftlichen Praxis erfolgen.
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