LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebediensteten§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

Den Gemeindebediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 2,1 % gewährt.

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