LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Anerkennung von Dokumenten zum Nachweis des Alters

Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung von Dokumenten zum Nachweis des Alters

In Kraft seit 17. Mai 2017
Up-to-date

§ 1 § 1 Jugendkarte des Landes Vorarlberg

(1) Die Jugendkarte des Landes Vorarlberg („aha card“) ist in Form der physischen und digitalen Karte zum Nachweis des Alters im Sinne des § 10 Abs. 1 des Kinder- und Jugendgesetzes geeignet und gilt als spezielle Jugendkarte im Sinne gewerberechtlicher Vorschriften.

(2) Die Jugendkarte im Sinne des Abs. 1 wird vom Verein aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung ausgegeben und weist jedenfalls folgende Merkmale auf:

a) den Vor- und Nachnamen,

b) das Geburtsdatum,

c) ein Lichtbild.

§ 2 § 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.