(1) Die Bergführerprüfung ist vom Vorsitzenden der Prüfungskommission für die Bergführerprüfung auszuschreiben. Die Ausschreibung ist spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin im Amtsblatt für das Land Vorarlberg und auf der Homepage des Landes Vorarlberg kundzumachen. Die Ausschreibung hat die Zeit und den Ort der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und einen Hinweis auf die Anmeldungsfrist zu enthalten.
(2) Die Prüfung kann in Form von Teilprüfungen ausgeschrieben werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise