(1) Der Ausbildungslehrgang ist in mehreren Abschnitten durchzuführen. Die Gesamtdauer des Ausbildungslehrganges hat mindestens 80 Tage zu betragen. Davon umfassen die Ausbildung zum Bergführeranwärter mindestens 50 Tage und die Ausbildung zum Bergführer mindestens 30 Tage.
(2) Zusätzlich zum Ausbildungslehrgang ist eine mindestens 14-tägige Praxis unter der Leitung und der Aufsicht eines Bergführers zu absolvieren.
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