(1) Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Schiführern nach der Bundesverordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern ersetzt die Prüfung für Bergführer.
(2) Die abgeschlossene Schiführerausbildung nach dem Schischulgesetz ersetzt die Prüfungsgegenstände „Schnee- und Lawinenkunde“ und „Schiführerausbildung“ der Bergführerprüfung.
(3) Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Schiführern nach der Bundesverordnung über die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern ersetzt die alpintechnischen theoretischen und praktischen Gegenstände in der Canyoning-Führerprüfung.
(4) Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern nach der Bundesverordnung über die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern ersetzt die Sportkletterlehrerprüfung mit Ausnahme der Gegenstände „Berufskunde und rechtliche Vorschriften über das Bergführerwesen“ und „Verankerungstechniken und Klettergartenbau“.
(5) Die erfolgreiche abgelegte Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Schiführern nach der Bundesverordnung über die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern ersetzt die Sportkletterlehrerprüfung mit Ausnahme der spezifischen sportkletterpädagogischen theoretischen und praktischen Gegenstände.
(6) Eine Prüfung zum Bergführer, zum Canyoning-Führer oder zum Sportkletterlehrer entsprechend der Regelung der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände ersetzen die entsprechende Prüfung für Bergführer, für Canyoning-Führer oder Sportkletterlehrer.
(7) Die nach den Vorschriften anderer Bundesländer erfolgreich abgelegte Prüfung zum Bergführer, Canyoning-Führer bzw. Schluchtenführer, Sportkletterlehrer oder Wanderführer ersetzt die Prüfung für Bergführer, für Canyoning-Führer bzw. Sportkletterlehrer oder Wanderführer.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise