(1) Der theoretische Teil des Ausbildungskurses hat folgende Unterrichtsgegenstände jedenfalls zu umfassen und Lehrstoffe zu vermitteln:
a) Berufskunde und rechtliche Vorschriften über das Bergführerwesen: Kenntnis des Vorarlberger Bergführergesetzes, der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergführer, straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen;
b) Tourenführung und Tourenplanung: Vorbereitung und Durchführung von Fels- und Eistouren, Schitouren, Sportklettertouren und Wanderungen im alpinen Gelände sowie Kurse in diesen Bereichen; Grundkenntnisse der Menschenführung bei Bergtouren, Gruppendynamik und Gruppenführung; Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik;
c) Alpine Gefahren: Grundkenntnisse der objektiven und subjektiven Gefahren bei Bergtouren, ihr Erkennen und Beurteilen; Grundkenntnisse der Wetterkunde, Gefahren der Witterung im alpinen Gelände; Vermeiden von Bergunfällen; Biwakkunde;
d) Körperlehre und Erste Hilfe: Grundkenntnisse der Anatomie und der Physiologie, Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Bergkrankheiten und Bergunfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung und Wiederbelebung, behelfsmäßiger Abtransport von Verletzten, Höhenmedizin);
e) Schnee- und Lawinenkunde: Kenntnis der Schneebeschaffenheit und der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Rettungseinsätze bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen;
f) Gletscherkunde: Grundkenntnisse über Entstehen, Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und ihre Beurteilung; Vorbeugemaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern;
g) Karten- und Orientierungskunde: Kenntnisse des Kartenlesens sowie der Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; natürliche Orientierungshilfen; Planung und Durchführung von Bergtouren nach Marschskizzen;
h) Alpine Geografie und Geologie: Grundkenntnisse über den Aufbau der Alpen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten und Gefahren des Bergsteigens; Grundkenntnisse über die Entstehung der Alpen; Überblick über europäische und außereuropäische Bergsteigergebiete;
i) Ausrüstungs- und Gerätekunde: Kenntnisse der Funktionstüchtigkeit, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und von Bergausrüstung, internationale Normen; Handhabung technischer Geräte (Funkgeräte, Bergrettungsausrüstung u.dgl.);
j) Fremdsprache: Erwerbung eines Wortschatzes, der eine ausreichende Verständigung in einer Fremdsprache mit dem Geführten ermöglicht;
k) Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz: Grundkenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen des Landes und des Bundes, Beitrag des Bergführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.
(2) Die Ausbildung zum Bergführeranwärter vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in den genannten Unterrichtsgegenständen in Grundzügen.
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