LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bludenz

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bludenz

In Kraft seit 20. Januar 2017
Up-to-date