LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Landesbediensteten§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

Den Landesbediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 0,8 % gewährt.

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