Vorwort
Die L 45a – Bleichestraße ist eine Landesstraße.
Die Erklärung als Landesstraße gemäß § 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 45a – Bleichestraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.
Der Verlauf der Straßenachse der L 45a – Bleichestraße ist in der Anlage in gelber Farbe dargestellt.
Anhänge
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