LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 39 - Lastenstraße als Landesstraße

Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 39 - Lastenstraße als Landesstraße

In Kraft seit 29. November 2016
Up-to-date

§ 1 § 1 Erklärung

Die L 39 – Lastenstraße ist eine Landesstraße.

§ 2 § 2 Aufschiebende Bedingung

Die Erklärung als Landesstraße gemäß § 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.

§ 3 § 3 Verlauf der Straßenachse

Der Verlauf der Straßenachse der L 39 – Lastenstraße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.

Anl. 0

Anhänge

Anlage 0
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Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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Anl. 2

Anhänge

Anlage 2
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