Vorwort
Die L 39 – Lastenstraße ist eine Landesstraße.
Die Erklärung als Landesstraße gemäß § 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.
Der Verlauf der Straßenachse der L 39 – Lastenstraße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.
Anhänge
Anlage 0PDFAnhänge
Anlage 1PDFAnhänge
Anlage 2PDF