Der für alle Gemeinden jährlich zu gewährende Beitragszuschuss des Landes beträgt in Summe 14 Millionen Euro. Ab 2017 ändert sich jährlich der Teilbetrag in Höhe von zwölf Millionen Euro in dem Ausmaß, in dem sich der Jahresdurchschnitt des von der Bundesanstalt Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 (VPI 2010) des dem Beitragsjahr zweitvorangegangen Jahres gegenüber jenem des drittvorangegangenen Jahres geändert hat. Der Teilbetrag in Höhe von zwei Millionen Euro ändert sich in dem Ausmaß, in dem sich die Gesamtsumme der Betriebsabgänge der öffentlichen Krankenanstalten gemäß § 1 Abs. 3 SpBG des dem Beitragsjahr zweitvorangegangenen Jahres gegenüber dem drittvorangegangenen Jahr prozentuell geändert hat.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise