§ 2 § 2Verlauf der Straßenachse — Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 92 - Stallehrer Straße als Landesstraße
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Der Verlauf der Straßenachse der L 92 – Stallehrer Straße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.
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