LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 92 - Stallehrer Straße als Landesstraße§ 2

§ 2§ 2Verlauf der Straßenachse

In Kraft seit 01. März 2016
Up-to-date

Der Verlauf der Straßenachse der L 92 – Stallehrer Straße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden