§ 2 § 2Verlauf der Straßenachse — Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 56 - Götzner Lastenstraße als Landesstraße
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Der Verlauf der Straßenachse der L 56 – Götzner Lastenstraße ist in den Anlagen 1 bis 3 in gelber Farbe dargestellt.
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