LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 56 - Götzner Lastenstraße als Landesstraße§ 2

§ 2§ 2Verlauf der Straßenachse

In Kraft seit 01. März 2016
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Der Verlauf der Straßenachse der L 56 – Götzner Lastenstraße ist in den Anlagen 1 bis 3 in gelber Farbe dargestellt.

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