§ 2 § 2Verlauf der Straßenachse — Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 203 - Rheinstraße als Landesstraße
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Der Verlauf der Straßenachse der L 203 – Rheinstraße ist in den Anlagen 1 bis 10 in gelber Farbe dargestellt.
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